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Arbeitsrechtliche Auswirkungen 
Bundeskabinett hat am 23.03.2020 beschlossen:
Arbeitnehmerüberlassung wird in der Krise ohne Erlaubnis möglich (Bundesarbeitsministerium wird eine Auslegungshilfe vorlegen)
Vorschriften zu Arbeitszeiten werden gelockert, um auf außergewöhnliche nationale Notfälle reagieren zu können.  Bundesarbeitsministerium wurde ermächtigt angemessene arbeitszeitliche Regelungen zu erlassen.