Handwerkerfahrzeuge zwischen 2,8 und 7,5 Tonnen mit Hardware-Nachrüstung, generell Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 (Diesel-Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen) und grundsätzlich auch schwere Lkw (ab 3,5 Tonnen) der Schadstoffklasse Euro VI sowie nachgerüstete Euro 4- und Euro 5-Fahrzeuge (die weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen). Auch für Handwerkerfahrzeuge, die die Nachrüstung selbst finanzieren, besteht eine bundesweite Ausnahme von Fahrverboten.

„Durch diese Ausweitung der Ausnahmen ist sichergestellt, dass die Bautätigkeit nicht behindert wird. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, lobte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. „Es wäre unverhältnismäßig, wenn Fahrzeuge bei nur geringen Grenzwertüberschreitungen Fahrverboten unterliegen würden. Für das Baugewerbe ist es entscheidend, dass Fahrzeuge mit geringen Stickstoffdioxid-Emissionen nicht mit Fahrverboten belegt werden, denn ansonsten käme das dringend erforderliche Bauen in den Innenstädten zum Erliegen. Fahrverbote müssen daher das allerletzte Mittel sein."